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FAQ

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen.

Wer trägt die Kosten für Physiotherapie?

Mit einer ärztlichen Verordnung mit dem Vermerk «Domizilbehandlung» werden sowohl die Behandlungskosten als auch die Wegpauschale von der Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.

Wer trägt die Kosten für die Hippotherapie-K® für Kinder und Erwachsene?

Bei Kindern mit CP und Trisomie 21 werden die Kosten bis zum 18. Lebensjahr von der IV gedeckt. Danach übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse. Aber auch bei Kindern mit anderen Geburtsgebrechen (GG390) kann versucht werden, eine Kostengutsprache über die IV zu erhalten.

Bei Erwachsenen mit Diagnose Multiple Sklerose wird die Therapie über die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt. Dies geschieht immer auf Grundlage einer schriftlichen Kostengutsprache der IV bzw. Krankenkasse.

Was sind Voraussetzungen für die Hippotherapie-K®?

Grundvoraussetzung für die Hippotherapie-K® ist eine genügende Kopf- und Rumpfkontrolle. Das heisst, dass der Kopf möglichst selbstständig getragen werden kann. Das freie Sitzen sollte vorhanden sein.

Was sind Grenzen für die Hippotherapie-K®?

Da die Pferde nicht unbegrenzt Gewicht tragen können, liegt das Gewichtslimit bei maximal 65 kg. Patientinnen und Patienten müssen in der Lage sein, aus dem Rollstuhl aufzustehen und sicher stehen zu bleiben, damit ein sicherer Transfer auf das Pferd gewährleistet werden kann.

Wie weit im Voraus müssen Termine abgesagt werden?

Termine müssen mindestens 24h im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden diese privat in Rechnung gestellt. Eine Absage kann telefonisch oder per Email erfolgen.